Immer wieder ist in Pressemitteilung oder anderen Veröffentlichungen zu lesen, das ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung wenig sinnvoll und sehr oft auch mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Das kann sicherlich von Fall zu Fall zu treffen, aber generell ist ein Austritt private Krankenversicherung möglich.
Inzwischen ermöglichen immer mehr Versicherungsgesellschaften den Austritt aus der privaten Krankenversicherung problemlos, wenn vom Versicherten die geltenden Kündigungsfristen und vereinbarten Mindestvertragszeiten beachtet werden. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, schriftlich und vom Versicherten handschriftlich unterschrieben, bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Es gilt aber zu beachten, dass bei bereits länger laufenden Versicherungsverträgen sich die Kündigungsfrist auf ein Jahr zum Ablauf des Versicherungsjahres verlängert haben kann. (weiter)